Wohn-Riester-Darlehen

Die Rente für das eigene Zuhause.

Altervorsorge, die Sie heute schon genießen können.

Die gesetzliche Rente sinkt, die private Altersvorsorge gestaltet sich in Zeiten einer weltweiten Bankenkrise zunehmend schwieriger. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz – auch "Wohn-Riester" genannt – bietet der Gesetzgeber Sparern jetzt eine neue, gesicherte Altersvorsorge auf Basis von eigengenutzten Immobilien an.

Wenn Sie die eigenen vier Wände planen und endlich mietfrei wohnen möchten, ist das eine ideale Gelegenheit, Ihre Pläne umzusetzen. Denn: Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbstgenutzten Wohnimmobilien gehören künftig zu den begünstigten Anlageprodukten wie schon private Rentenversicherungen, Fondsparprodukte und Banksparpläne zuvor. Das bedeutet in der Praxis: Mit den Sparraten und Zulagen sammeln Sie Eigenkapital für den Immobilienerwerb an und/oder finanzieren ein Darlehen für die selbstgenutzte Immobilie. Der Staat hilft Ihnen dank der Riester-Förderung bei der Tilgung.

Reichlich Vorteile für heute und morgen:

  • Eine selbstgenutzte Immobilie ist inflationssicher und damit wertbeständig
  • Die eigene Immobilie schafft Unabhängigkeit, erhöht die Flexibilität und senkt die Lebenshaltungskosten im Ruhestand
  • Die Mietersparnis kann für das tägliche Leben oder weitere Vorsorgeprodukte genutzt werden
  • Mit dem eigenen Haus sichert man sich ein Stück Lebensqualität
  • Die eigenen vier Wände sind vererbbar

Wohn-Riester – das Wichtigste auf einen Blick.

Wenn Sie sich für den Wohn-Riester entscheiden, sollten Sie folgendes wissen:

Das wird gefördert.
Gefördert werden nur Immobilien, die sich in Deutschland befinden, nach dem 31.12.2007 gekauft bzw. gebaut wurden und selbst bewohnt werden. Mehrfamilienhäuser, vermietete Eigentumswohnungen und Ferienimmobilien bleiben von der Förderung ebenso ausgeschlossen wie Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen.

So können Sie die Riester-Förderung nutzen.
Die Förderbeiträge können entweder in ein Immobiliendarlehen oder in einen Bausparvertrag einfließen. Je nachdem, ob Sie Ihren Immobilienwunsch jetzt oder erst in den nächsten Jahren realisieren werden. Der Staat tilgt dank Riester-Zulagen mit.

übrigens: Ein "alter" Riester-Vertrag kann umgewandelt werden!
Wer kurzfristig eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, darf die angesparte Summe nach Abschluss des Kaufvertrages aus dem bisherigen Riester-Vertrag entnehmen und kann sie vollständig bzw. mit mindestens 10.000 EUR zur Finanzierung des neuen Wohneigentums einsetzen. Als Bauherr erhöhen Sie so Ihr Eigenkapital und benötigen eine geringere Kreditsumme.

"Wohn-Riestern" für alle?

Nicht ganz. Sie kommen in den Genuss der staatlichen Förderung, wenn Sie

  • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Also als:
    • Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis
    • Auszubildende
    • Rentenversicherungspflichtige Selbständige
    • Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit (3 Jahre)
    • Wehr- und Zivildienstleistende
    • Geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Oder wenn Sie Landwirt, Beamter, Richter oder Berufssoldat sind.

Großes Plus für Familien und Verheiratete: Durch Ihren Riester-Vertrag ist auch Ihr Ehepartner förderberechtigt, selbst wenn er nicht zum begünstigten Personenkreis gehört.

"Wohn-Riestern" zahlt sich aus.
Voraussetzung für den Erhalt des vollen Wohn-Riester-Bonus ist, dass Sie mindestens 4% Ihre Jahresbruttoeinkommens sparen. Legen Sie weniger zurück, sinken auch die Zuschüsse. Bis zu 2.100 EUR inklusive Förderbeiträgen wandern so jährlich auf Ihr Wohn-Riester-Konto.

Folgende Zulagen können Sie ab dem Jahr 2008 erhalten:

Grundzulage (pro Jahr) 185 EUR
Kinderzulage für vor 2008 Geborene (pro Jahr) 154 EUR
Kinderzulage für nach 2008 Geborene (pro Jahr) 300 EUR
Sonderbonus für unter 25-jährige (einmalig) 200 EUR

 

Der Staat betrachtet das mietfreie Wohnen im Alter als wichtigen Baustein zur privaten Altersabsicherung. Daher werden die Zulagen für alle Förderberechtigten unabhängig vom Einkommen vergeben.

"Wohn-Riestern" lohnt sich auch steuerlich

Wie bei allen Riester-Produkten gilt auch für die Wohn-Riester-Förderung, dass die Beitragszahlungen und die Förderung in der Sparphase steuerfrei sind. Die geförderten Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenleistung) und gegebenenfalls der Entnahmebetrag werden auf einem "Wohnförderkonto" erfasst und bis zum Beginn der Rentenphase mit 2% jährlich verzinst.

Mit Beginn der Rentenauszahlung versteuern Sie dann die geförderten Spar- und Tilgungssummen. Dabei bietet Ihnen der Staat zwei Varianten: Entweder Sie zahlen die Steuern in Raten über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren, maximal bis zum 85. Lebensjahr. Oder Sie zahlen die Steuern direkt zum jeweils individuellen Steuersatz und profitieren von einem Steuerrabatt von 30%.

Während der gesamten Laufzeit können die Spar- und Tilgungsleistungen aus Ihrem Wohn-Riester-Vertrag als Sonderausgabenabzug steuerlich berücksichtigt werden. Ist die Steuerersparniss durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, ergibt sich ein Steuervorteil, der in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt wird.

Seriös und effizient. "Wohn-Riestern" mit den Bankpartnern der Gasch Sächsische Baufinanz

Auch wenn der Wohn-Riester ein solides, staatlich gefördertes Projekt ist – einen seriösen und erfahrenen Partner brauchen Sie dennoch, um wirklich sicher in Ihr neues Zuhause investieren zu können. Die Gasch Sächsische Baufinanz ist seit 1991 in der Immobilienfinanzierung tätig und ein zuverlässiger Begleiter auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden. ihre Immobilienträume sind bei uns in den besten Händen.

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Die Gasch Sächsische Baufinanz nimmt sich gern Zeit für Sie!