Im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben Hypothekenbanken und Geschäftsbanken ihre Kriterien angepasst. Ab dem 21.03.2016 können Finanzierungen die diesen Voraussetzungen entsprechen über die Gasch Sächsische Baufinanz angefragt werden.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen:
Systemische Neuerungen:
Neue Pflichtangabe ist das Laufzeitende (nicht das Zinsbindungsende) von bestehenden Darlehen (z.B. Nachweis anhand eines Tilgungsplans) sowie die Angaben zu den Lebenshaltungskosten der Antragsteller und den Bewirtschaftungskosten von eigengenutzten/gemieteten Objekten. Die Lebenshaltungskosten und Bewirtschaftungskosten sind in realistischer Höhe anzugeben und vom Kunden in der Selbstauskunft zu unterschreiben. Es erfolgt ein systemischer Abgleich zu den von den Banken veranschlagten Lebenshaltungspauschalen.
Kreditwürdigkeitsprüfung zum Renteneintritt:
Anhand der angegebenen Daten überprüfen wir ob das zu beantragende Darlehen in den Renteneintritt läuft (kalkuliert wird anhand des aktuelles Zinssatzes und der aktuellen Tilgung). Bei mehreren Antragstellern wird das Datum des frühesten Renteneintritts geprüft. Es gibt drei mögliche Rentenbausteine aus denen sich die anzusetzende Rente zusammen setzt:
Die Renten werden zu 100 % angesetzt.
Antragsprozess und neue bankspezifische erforderliche Unterlagen
Vor Annahme eines Darlehens (Angebots) ist vom Kunden anzugeben ob das Angebot der Empfehlung des Beraters und seiner Vorstellung entspricht oder nicht. Nach Angebotsannahme vom Kunden wird der Darlehensantrag und weitere bankspezifische Unterlagen erarbeitet und auf dem Bankenportal generiert.
Zusätzliche Mindestunterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
Ausgaben: Private Krankenversicherung, Raten/ Leasingverträge, Eigenmiete, Unterhaltszahlungen.
Einnahmen: künftige Renten