Baufinanzierung - wofür kann ich sie nutzen?

Bedingungen für ein Baufinanzierungsdarlehen Unsere Top-Konditionen unterstellen einen Darlehensbetrag von 150.000, - Euro sowie eine Tilgung von mindestens 1% der Darlehenssumme pro Jahr. Sie gelten für eigengenutzte, bereits bestehende Immobilien ohne erhöhten Modernisierungsaufwand bei erstrangiger Absicherung des Darlehens über eine Grundschuld und Auszahlung des Darlehensbetrages in einer Summe. Sondertilgungsmöglichkeiten sind nicht enthalten.


Wie bei der Vergabe von Immobilienkrediten üblich, werden außerdem eine einwandfreie Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers, ein gesichertes Anstellungsverhältnis und mindestens 3 Jahre Selbständigkeit bei Freiberuflern sowie eine entsprechende Werthaltigkeit der Immobilie vorausgesetzt.

Zinsgestaltungen:

Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Zinsarten. Gebräuchlich sind folgende Zinsvereinbarungen: Festzins: Üblicherweise werden Festzinsvereinbarungen nicht für die gesamte Darlehenslaufzeit (die bei der regelmäßigen Anfangstilgung von 1 % über 30 Jahre betragen kann), sondern für einen kürzeren Zeitraum getroffen. Das heißt, die Konditionen werden für einen bestimmten Zeitraum lhrer Wahl festgeschrieben und bleiben für diese Zeit unverändert. Wir nennen diesen Zeitraum „Zinsbindungszeitraum“, auch „Zinsfestschreibung“ oder „Festzinsperiode“. Am Ende einer Festzinsperiode vereinbart die Bank mit Ihnen die Konditionen des Darlehens jeweils neu (Konditionenanpassung).


Sie können zwar das Darlehen vor Ablauf der Festzinsperiode grundsätzlich nicht kündigen, aber dafür haben Sie den Vorteil, dass Sie während dieser Zeit vor einem Zinsanstieg geschützt sind. Variabler Zins: Wenn Sie statt eines Festzinses lieber einen variablen Zins haben möchten, trifft die Bank eine Vereinbarung, wonach die Bank den Zinssatz entsprechend der Zinsentwicklung am Geldmarkt anpasst; man spricht in diesem Fall auch von „Bis auf weiteres“-Konditionen. Der Grund: Die Banken refinanzieren variabel verzinsliche Darlehen durch die Aufnahme kurzfristiger Mittel. In diesem Fall tragen Sie das Zinsänderungsrisiko — mit der Folge, dass Ihre monatliche Belastung steigen oder sinken kann, je nachdem, wie sich das Zinsniveau im Markt gerade entwickelt.


Sie bleiben flexibel: Mit einer Frist von drei Monaten können Sie den Darlehensvertrag jederzeit zur Rückzahlung kündigen oder auf eine Festzinsvereinbarung umsteigen.

Sondertilgung:

Andere geben Ihnen vor wann Sie wie viel Sondertilgen dürfen. Bei uns wählen Sie Ihr Sondertilgungsrecht selbst!! Sie können die Optionen nach Ihren eigenen Bedürfnissen gestalten.


Jährliches Sondertilgungsrecht: von 1% - 5% ohne Zinsaufschlag, ab 6% - 10% gegen Zinsaufschlag


Hinweis: Da die Aufschläge von der Höhe des Sondertilgungsrechts, Darlehensgeber, Zinsfestschreibung und anderen Faktoren abhängen, sollte Ihr Sondertilgungswunsch nicht höher sein, als Sie diesen auch wahrnehmen können. Wir beraten Sie gern und suchen für Sie das optimale Angebot heraus. Da wir nur bei Erfolg vom Kunden bezahlt werden, gehen Sie kein Risiko ein und es werden absolut nur Ihre Interessen vertreten.


Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Bitten beachten Sie unsere AGB. Individuelle Baufinanzierungslösungen Neben "Klassikern" wie dem Annuitätendarlehen, endfälligen Darlehen und Bausparen können Sie bei der Gasch Sächsische Baufinanz auch Forward- und Konstant Darlehen abschließen. Die Gasch Sächsische Baufinanz bietet dem Verbraucher, Flexibilität und verschaffen Ihnen somit größtmögliche Sicherheit mit Zinsbindungen von bis zu 30 Jahren.

Annuitätendarlehen:

Rückzahlung nach Maß Annuitätentilgung: Bei dieser Variante wird für die Rückzahlung des Darlehens eine Tilgung von jährlich mindestens 1% bis 2 % vom Darlehensbetrag zuzüglich „ersparter Zinsen" vereinbart. Zur schnelleren Rückzahlung dieses Annuitätendarlehens können Sie höhere Tilgungssätze wählen. Sie zahlen für die gesamte Dauer des Zinsbindungszeitraumes eine gleichbleibende Jahresleistung, genannt Annuität, üblicherweise in monatlichen Raten.


Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen für den jeweils laufenden Kalendermonat abgedeckt (Zinsanteil) und der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Dieser Tilgungsanteil erhöht sich also von Monat zu Monat in dem Maße, wie sich der Zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens ermäßigt. Daher kommt der Begriff „ersparte Zinsen".

Endfälliges Darlehen:

Tilgungsaussetzung gegen Lebensversicherung, Rentenversicherung, Bausparvertrag oder Ansparmodelle: Auf Wunsch können wir die Tilgung gegen Abtretung Ihrer Ansprüche aus einer Lebens- oder Rentenversicherung, einem Bausparvertrag oder anderen Ansparmodellen aussetzen.


Die Leistungen hierfür sparen Sie gesondert an. Bei dieser Regelung zahlen Sie für die Dauer der Tilgungsaussetzung an die Bank nur die vereinbarten Zinsen und daneben an den Lebensversicherer, die Bausparkasse oder an sonstige Vertragspartner (z. B. eine Kapitalanlagegesellschaft) die vereinbarten Beträge. Am Ende seiner Laufzeit wird das Darlehen dann in Höhe der Ablaufleistung, also der Zahlung aus der Versicherung, dem Bausparvertrag oder anderen Ansparmodellen, getilgt („Tilgungsersatz“). Hierbei kann die Bank keine Garantie dafür übernehmen, ob bzw. inwieweit die vollständige Rückzahlung des Darlehens durch die Ablaufleistung möglich ist.


Es kann daher erforderlich werden, dass die Rückzahlung teilweise aus sonstigen Mitteln zu bewirken ist oder das Darlehen ggf. als Tilgungsdarlehen bis zur endgültigen Tilgung weitergeführt wird.

Fachbegriffe:

Der Darlehensbetrag — auch Darlehensnennbetrag oder Nominalbetrag genannt — ist der Kapitalbetrag, der zu verzinsen und von Ihnen zurückzuzahlen ist. Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag, den Sie tatsächlich erhalten. Konkret ist dies der Darlehensbetrag abzüglich Damnums (Disagio), Schätzkosten, ggf. vereinbarte Bearbeitungskosten usw. Das Damnum (Disagio) stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Es wird spätestens bei Auszahlung fällig und deshalb vom Darlehensbetrag einbehalten. Das Darlehen wird also nicht in voller Höhe (zu 100 %) ausgezahlt, sondern beispielsweise bei einem Damnum (Disagio) von 5 % nur zu 95 %. Der Sollzins ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet.


Für die Dauer der Zinsbindung können Sie zwischen verschiedenen Sollzinssätzen und Auszahlungssätzen wählen. Wird ein Damnum (Disagio) vereinbart, verringern sich Sollzins und Auszahlungsbetrag. Der Effektivzins hat allgemein zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleichem Zinsbindungszeitraum vergleichbar zu machen. Seine Angabe richtet sich nach der Preisangabenverordnung (PAngV) und berücksichtigt insbesondere den Nominalzins, die Bearbeitungskosten, das Damnum (Disagio) und die vereinbarte Zahlungsfälligkeit. Die mathematischen Grundsätze der PAngV gelten für alle Kreditinstitute gleichermaßen. Werden die Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben, spricht man vom „effektiven Jahreszins“.


Bei den üblichen Darlehen mit Konditionenanpassung sprechen wir für den jeweiligen Zinsbindungszeitraum vom „anfänglichen effektiven Jahreszins“. Bereitstellungszinsen werden von einer Bank ab einem vereinbarten Zeitpunkt, für den nicht ausgezahlten Darlehensbetrag bis zur Auszahlung berechnet. Sie sind das Entgelt dafür, dass die Bank Ihr Darlehen zu garantierten Konditionen bereitstellen, aber noch nicht auszahlen können, weil noch nicht sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind oder Sie Ihr Darlehen noch nicht abgerufen haben.

Allgemeine Wohnimmobilienkreditrichtlinien:

Zusammenfassung/Neuerungen WIKR ab 21.03.2016 Im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben Hypothekenbanken und Geschäftsbanken ihre Kriterien angepasst. Ab dem 21.03.2016 können Finanzierungen, die diesen Voraussetzungen entsprechen über die Gasch Sächsische Baufinanz angefragt werden.


Die wichtigsten Neuerungen betreffen: 

  • Kreditwürdigkeitsprüfung und die damit verbundenen systemischen Anpassungen in unserem Bankenportal Die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung hängen davon ab, ob das rechnerische Ende der Kreditlaufzeit vor oder nach Renteneintritt liegt. Es wird bei der Kreditwürdigkeitsprüfung daher unterschieden zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem Renteneintritt. 
  • Kreditwürdigkeitsprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung: Sämtliche Einnahmen müssen immer belegt sein, dabei muss auch die Nachhaltigkeit immer gegeben sein. Vereinfachte Verfahren zur Kreditvergabe sind nicht mehr möglich. Zukünftige Einkommenssteigerungen werden nur noch mit Nachweis angerechnet. 
  • Folgende Einkünfte werden nicht mehr berücksichtigt: Einkommen aus Unterhalt, Wohngeld, Kinderzulage, Aufwandszuschüsse, Pflegegeld, Unterstützung Dritter. 


Systemische Neuerungen:

Neue Pflichtangabe ist das Laufzeitende (nicht das Zinsbindungsende) von bestehenden Darlehen (z.B. Nachweis anhand eines Tilgungsplans) sowie die Angaben zu den Lebenshaltungskosten der Antragsteller und den Bewirtschaftungskosten von eigengenutzten/gemieteten Objekten. Die Lebenshaltungskosten und Bewirtschaftungskosten sind in realistischer Höhe anzugeben und vom Kunden in der Selbstauskunft zu unterschreiben. Es erfolgt ein systemischer Abgleich zu den von den Banken veranschlagten Lebenshaltungspauschalen. Kreditwürdigkeitsprüfung zum Renteneintritt: Anhand der angegebenen Daten überprüfen wir, ob das zu beantragende Darlehen in den Renteneintritt läuft (kalkuliert wird anhand des aktuellen Zinssatzes und der aktuellen Tilgung). Bei mehreren Antragstellern wird das Datum des frühesten Renteneintritts geprüft.


Es gibt drei mögliche Rentenbausteine, aus denen sich die anzusetzende Rente zusammensetzt:

  • Basisvorsorge: gesetzliche Altersrente, Pension
  • Zusatzvorsorge: Riester-, Betriebsrente


Private Vorsorge:

Rente aus klassischer Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung. Die Renten werden zu 100 % angesetzt. Antragsprozess und neue bankspezifische erforderliche Unterlagen Vor Annahme eines Darlehens (Angebots) ist vom Kunden anzugeben, ob das Angebot der Empfehlung des Beraters und seiner Vorstellung entspricht oder nicht. Nach Angebotsannahme vom Kunden wird der Darlehensantrag und weitere bankspezifische Unterlagen erarbeitet und auf dem Bankenportal generiert. Zusätzliche Mindestunterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung Ausgaben: Private Krankenversicherung, Raten/ Leasingverträge, Eigenmiete, Unterhaltszahlungen. Einnahmen: künftige Renten

Beleihungswert für eine Wohnimmobilie Beleihungshöhe 

Als Beleihungshöhe bezeichnet man den Anteil des Objektwertes, der durch das Darlehen finanziert werden soll. Das sind in der Regel bis zu 80% der Gesamtkosten bzw. des Immobilien-Kaufpreises. Bei entsprechender Bonität kann die Beleihung auch darüber hinausgehen. Da sich die Beleihungshöhe nach dem Wert Ihrer Immobilie richtet, kommt auch hier der Bewertung eine besondere Bedeutung zu. Bewertung Was Ihr Vermögen ist, ist die Sicherheit für jede Bank. Daher haben Immobilienfinanzierer ebenso wie sie Interesse an einer exakten Bewertung Ihrer Immobilie - die in diesem Zusammenhang auch Beleihungsobjekt genannt wird. Werte Bei der Einschätzung des Bauobjektes gehen die Gutachter von unterschiedlichen WerteKategorien aus. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese vor. Bodenwert Der Bodenwert setzt sich aus dem Wert des unbebauten Grundstücks und den Erschließungskosten zusammen. Nicht dazu gehören: Grunderwerbssteuer, Maklerprovisionen, Grundbuch- und Notarkosten. Bauwert Zur Einschätzung des Bauwerts dienen Bauwerttabellen. Dabei werden Faktoren wie Baunebenkosten und Außenanlagen nach einem bestimmten Prozentsatz in die Bewertung miteinbezogen. Bei den Baunebenkosten wird ein Anteil am reinen Bauwert (inkl. Außenanlagen) von bis zu 15% angesetzt.


Als Baunebenkosten gelten:

  • Honorare für Architekten und Ingenieure
  • Gebühren für Behördenleistungen
  • Kosten der Finanzierungsmittel wie Bereitstellungszinsen und Sollzinsen für Zwischenfinanzierung Maklergebühren und Damnum zählen nicht zu den Baunebenkosten. Bei den Außenanlagen wird ein Anteil am reinen Bauwert von bis zu 8% angesetzt.


Als Außenanlagen gelten:

  • Entwässerungs- und Versorgungsanlagen innerhalb der Grundstücksgrenzen
  • Hofbefestigungen
  • Einfriedungen
  • Gartenanlagen


Sachwert Der Sachwert berechnet sich ganz einfach:

Er ist die Summe aus Bodenwert und Bauwert. Verkehrs- und Beleihungswert Der Verkehrs- bzw. Beleihungswert berücksichtigt die jeweils aktuellen Marktverhältnisse. Außerdem wird bei der Schätzung des Verkehrs- bzw. Beleihungswerts die so genannte Objektrisikoklasse einkalkuliert. Wert von Altbauten Wegen der altersbedingten und technischen Wertminderung wird bei Altbauten eine Altersabschreibung vom reinen Bauwert angesetzt. Die Abschreibung gilt für die Zeit seit der Errichtung des Gebäudes.

Darlehensvoraussetzungen :

Wie viel Wohneigentum kann ich mir leisten? Den wichtigsten Faktor stellt Ihre heutige und künftig zu erwartende wirtschaftliche Lage dar. Die richtige Finanzierung ist dabei auch die, die Ihnen während der Vertragslaufzeit einen finanziellen Spielraum gewährt. Die Gasch Sächsische Baufinanz hilft Ihnen dabei, sich für eine Darlehensform zu entscheiden, die Ihnen stets maximalen Spielraum gewährt.


Bevor es zum Abschluss eines Darlehensvertrags kommt, prüft die Gasch Sächsische Baufinanz auch in Ihrem Interesse:

  • Ihre Einkünfte
  • Ihre bestehenden Verpflichtungen
  • Angaben zu Ihrer Person
  • Zweck der Darlehensaufnahme
  • Schufa-Auskünfte holt dann die zu finanzierende Bank ein. Selbstverständlich hält sich die Bank dabei an alle gesetzlichen Vorschriften. Eine besondere Bedeutung haben die Sicherheiten, die Sie der zu finanzierende Bank vor Abschluss des Darlehensvertrages einräumen.


Die Sicherheiten Übersicht:

Um Ihnen einen Darlehensvertrag anbieten zu können, benötigt die zu finanzierende Bank Sicherheiten. Im unwahrscheinlichen Fall des Falles gewährleisten diese Sicherheiten, dass die Bank keinen Schaden nimmt.


Diese Sicherheiten bestehen aus:

  • Der Grundschuld
  • Das Schuldanerkenntnis
  • Bei Bedarf weiteren Sicherheiten, z. B. Bürgschaften, Bausparverträge
  •  Dem Recht der Bank zur Sicherheiten Verwertung
  • Der Gebäudeversicherung
Modernisierungskredit für Immobilieneigentümer ohne Verwendungsnachweis:

Benötigen Sie für Ihr Eigenheim eine neue Heizungsanlage, die Fassade braucht einen neuen Anstrich, dass Dach muss, neu gedeckt werden oder wollen Sie Ihr Haus renovieren!? Ab sofort können Sie einen Modernisierungskredit ohne Grundschuldbestellung und ohne Verwendungsnachweis als Immobilieneigentümer mit besonders attraktiven Konditionen über die Gasch Sächsische Baufinanz abschließen.


Für einen schnelleren Überblick über die Produktdetails haben wir Ihnen eine Kurzpräsentation beigefügt:

  • Eine bestehende Baufinanzierung muss mindestens 3 Jahre zurückliegen
  • 48 bis 120 Monate Laufzeit
  • Kreditbetrag zwischen 5.000 Euro bis maximal 80.000 Euro
  • Besonders attraktive Konditionen für Immobilieneigentümer
  • Sicherheit niedriger Zinsen durch die Festzinsgarantie
  • Es müssen keine Modernisierungskosten-Voranschläge eingereicht werden
  • Schutz vor möglichen Zahlungsschwierigkeiten mit dem optionalen Ratenschutz
  • Optionales Sondertilgungsrecht
  • Ohne Grundschuldeintragung
Nachrang- oder "Eigentümer-Darlehen":

Schließen Sie mit unserem "Eigentümer-Darlehen" Ihre Finanzierungslücken.


Das "Eigentümer-Darlehen" gibt es speziell für die nachrangige Immobilien-Finanzierung. Diese flexiblen Baukredite sind die ideale Lösung,

  • wenn Ihre Hausbank als Erstfinanzierer z.B. nur 80 Prozent des Beleihungswertes übernimmt und es Ihnen noch an Eigenkapital fehlt.
  • wenn Sie nicht auf eine neue Küche oder einen Carport verzichten wollen. 


Das "Eigentümer-Darlehen" deckt Ihren restlichen Kapitalbedarf komplett ab. Es spielt dabei keine Rolle, welche Bank Ihr erstes Darlehen finanziert. Eigentümer können diesen Baukredit auch für die Modernisierung oder Renovierung Ihres Wohneigentums nutzen. Alle Vorteile gelten sowohl beim Immobilienerwerb zur Eigennutzung als auch zur Kapitalanlage. Und das zu vorzeigbaren Konditionen: Unsere Zinsen werden für einen Zeitraum von 5-10 Jahren festgeschrieben. Die Laufzeit beträgt je nach Darlehensbetrag bis zu 2400 Monate (20 Jahre). Die Konditionen richten sich nach dem Verhältnis zwischen Ihrem Kaufpreis und Ihrem Einkommen. KfW-Darlehen Sparen Sie bei der Baufinanzierung nicht nur mit günstigen Konditionen, sondern auch mit den staatlichen Förderdarlehen der KfW-Bankengruppe. Wir integrieren Ihnen die passenden Lösungen in Ihre Immobilienfinanzierung. Fördermittel Förderung durch die Kreditans

Fördermittel :

Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) Was ist SAB / KfW-Förderung? Sie wird Bauherren in Sachsen für eigengenutzte Immobilien gemäß den Richtlinien der Sächsischen Aufbaubank oder Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Wie erhalte ich sie? Die komplexen Vorschriften erfordern in der Regel eine fachmännische Beratung hinsichtlich der Beantragung sowie der Abwicklung. Wer erhält die Förderung? Wir prüfen gern Ihren Anspruch auf Fördermittel! Wie hoch ist der Zinssatz? Der Zinssatz für SAB-Fördermittel und KfW - Fördermittel kann liegen so zwischen z.Z. ca. 1,00 % und 3,75 % unter den üblichen Bankdarlehen! Wieviel kann ich sparen? Es können dadurch bis zu mehreren 10.000 EUR gespart werden. Wo & Wie bekomme ich Förderung? Wir sind Spezialist für öffentliche Fördermittel. Wir erarbeiten Ihnen individuell eine nach Ihren Bedürfnissen angepasste Lösung zur Finanzierung Ihrer Immobilie!

Vollfinanzierung/Baufinanzierung ohne Eigenkapital:

Ohne Eigenkapital den Wunsch vom Eigenheim mit einer Baufinanzierung erfüllen. Eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist möglich. Die Gasch Sächsische Baufinanz bietet unseren Kunden die Vollfinanzierung für das Eigenheim und ihre Eigentumswohnung an. Sie können – ein gutes Einkommen vorausgesetzt - neben dem vollen Kauf- oder Baupreis auch die Erwerbsnebenkosten (wie, Notargebühr, Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuer ggf. Maklercourtage) mitfinanzieren und so Ihren "Notgroschen" aufsparen. Eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital ist vor allem in Zeiten der Niedrigzinsphase interessant. Käufer, die erst noch Geld ansparen wollen, laufen Gefahr, in drei bis fünf Jahren zwar möglicherweise eine ansehnliche Summe Eigenkapital angespart zu haben, dann aber mit höheren Zinsen konfrontiert werden. Mit der Vollfinanzierung Ihrer Immobilie verhindern Sie die Doppelbelastung aus Mietzahlung und gleichzeitiger Ansparung von Eigenkapital. Stattdessen profitieren Sie sofort vom Wohneigentum und schaffen die Grundlage für Ihre Altersvorsorge. Bei einer Vollfinanzierung empfehlen wir immer sich für eine langfristige Zinsfestschreibung zu entscheiden, damit schalten Sie das Zinsänderungsrisiko aus und schaffen sich Kalkulationssicherheit über die gesamte Laufzeit des Immobiliendarlehens.


Fazit: Für wen kommt eine Hausfinanzierung ohne Eigenkapital in Frage? Entscheidend ist ein sicherer unbefristeter Arbeitsplatz mit einem relativ hohen Einkommen, um die höheren Monatsraten aufbringen zu können.

Umschuldung bestehender Darlehen:

Sichern Sie sich Zinsen für Ihre Baufinanzierung bereits bis zu fünf Jahren im Voraus. Mit Forward-Darlehen legen Sie schon heute den Grundstein für besonders günstige Konditionen bei Ihrer Anschlussfinanzierung.

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